Der Biber als Chance

Anlässlich einer Führung in der Naturstation Silberweide diesen Herbst, habe ich zwar keinen der putzigen Nager gesehen, aber die Thematik hat es mir angetan. Und so schreibe ich meinen ersten Beitrag auf dem Blog über die Biber.

Anfangs des 19. Jahrhunderts wurden die Biber in der Schweiz ausgerottet. Der eine Grund ist das beliebte Fell, der andere eine fast kurios anmutende Begebenheit. Die katholische Kirche erklärte den Biber zum Fisch. Schliesslich hat er einen Schwanz, was man als Flosse bezeichnen könnte und schwimmt im Wasser. Klar ist er somit ein Fisch. Die Erklärung zum Fisch durch die katholische Obrigkeit erlaubte es den gläubigen Katholiken welche am Freitag nur Fisch essen, Biber als Ragout zu essen.

 

Zwischen 1956 und 1977 wurden dann wieder die ersten Biber in einer halb offiziellen oder eher halb inoffiziellen Aktion wiederangesiedelt. Heute ist der Bestand bei 1'600 Tieren.

Mit der Rückkehr der Biber nehmen viele weitere seltenen Tier- und Pflanzenarten zu, denn der Biber ist ein wahrer Baumeister der Natur. Er verändert seinen Lebensraum wie kaum ein anderes Tier. Dabei hat der Dammbau eine besondere Funktion: Der Biber staut Fliessgewässer, um sie seinen Bedürfnissen anzupassen. Ein höherer Wasserstand ermöglicht es dem Biber, sich leichter fortzubewegen. Das überflutete Gebiet bietet Lebensraum für eine Fülle von Wassertieren, Insekten und Vögel. Konkret profitieren zum Beispiel Eisvogel, Watvögel und Rallen, die Geburtshelferkröte oder die Ringelnatter. Auch der Fischreichtum nimmt zu.

 

Der Biber ist ein aktives Tier! Zur Nahrungsbeschaffung und um sich seine Umgebung nach seinen Bedürfnissen zu gestalten, fällt er Bäume, staut Bäche und gräbt tiefe Bauten ins Ufer. Das kann zu Konflikten führen.

 

Der Biber ist geschützt sowie auch seine Werke wie Bauten und Dämme. Die Biberfachstelle  www. http://greifensee-stiftung.ch/biberfachstelle-kanton-zuerich.html bietet für betroffene Landwirte oder andere Betroffene Hilfe an für eine Lösung in diesen Konflikten. Da steht: Treffen Sie selber keine Massnahmen, ohne diese mit uns abgesprochen zu haben. Eingriffe ohne Ausnahmegenehmigung an Werken des Bibers sind strafbar und können zur Anzeige gebracht werden. Rufen Sie uns an, wenn ein Biber Ihre Bäume fällt, Ihren Acker unter Wasser setzt oder Ihren Weg untergräbt. Wir beraten Sie rasch und unentgeltlich vor Ort.

Und wer die putzigen Kleinen gerne mal in der Natur sehen will und genug Geduld aufbringt, dem ist das Naturschutzgebiet an der Thur oder die Naturstation Silberweide zu empfehlen.  Und nein, der Biber ist definitiv kein Fisch, genauso wenig wie die Erde eine Scheibe ist:=) 

 

 

Verteilung / Veröffentlichung:

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  • Diverse Interessierte via e-mail und per Postversand

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