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Motivation statt Sanktion? Die Sozialhilfe unter Dauerbeschuss der SVP

Sozialdirektor Mario Fehr (SP) hat sich beim Vernehmlassungsstart zu dem neuen Zürcher Sozialhilfegesetz klar zu den SKOS-Richtlinien bekannt. Eine Motion von drei Zürcher SVP-Kantonsräte fordert nun, dass die Höhe des Grundbedarfes um 30% reduziert wird. Integrationswillige, motivierte und engagierte Personen sollen stufenweise eine Motivationsentschädigung erhalten, welche zusammen mit dem Existenzminimum dem heutigen Grundbedarf entspricht. Sie verstehen das als Motivation statt Sanktion, was etwa so glaubwürdig klingt wie, dass die Selbstbestimmungsinitiative SBI die direkte Demokratie gefördert hätte.

Der Regierungsrat lehnt die Motion ab. Er begründet sein Nein damit, dass die Sozialhilfe das letzte Element im System der sozialen Sicherheit sei und nötige Unterstützung für bedürftige Personen sicherstelle. Hauptziel der Sozialhilfe sei die nachhaltige Bekämpfung der Armut. Sozialdirektor Mario Fehr meint, die Umsetzung der Motion wäre ein "sozialpolitischer Kahlschlag".

Die Motion ist nur von SVP-Seite unterzeichnet worden, und lässt vermuten, dass es der Auftakt zum Wahlkampf ist. Auf der Homepage von SVP Schweiz ist zu lesen:

 

Die SVP verlangt ein Umdenken im Soziahilfewesen:

  • Milizprinzip vor Professionalisierung. Die Gemeindeautonomie im Fürsorgewesen muss gestärkt werden; 
  • Eingliederung vor Sozialhilfe. Sozialhilfe ist Überbrückungshilfe;
  • Verbindlichkeit der SKOS-Richtlinien muss aus allen kantonalen Sozialhilfegesetzen gestrichen werden;

Während die SVP im Kanton Zürich mit ihrem Anliegen ohne Chancen sein dürfte, hatte sie im Kanton Baselland Erfolg. Dort wurde der Grundbedarf von 986 Franken auf 690 Franken gesenkt und mit der erwähnten "Motivationsentschädigung" kann eine stufenweise Erhöhung bis auf das alte Niveau ermöglicht werden. Im Kanton Aargau hat der Grosse Rat eine Motion der SVP mit 76 zu 55 Stimmen gutgeheissen und ausländische Sozialhilfebeziehende werden künftig schneller verwarnt als bisher. Der so genannte Orientierungswert für bezogene Gelder wird halbiert. Im vergangenen Jahr wurden im Aargau 92 Bewilligungen entzogen. Davon lag in 34 Fällen ein aktueller oder früherer Sozialhilfebezug vor (nicht zu verwechseln mit Sozialhilfebetrug!).

 

Grundsätzlich unterliegt m.E. der Ansatz der Zürcher Motion wie auch der Entscheid von Baselland einem Denkfehler. Der Grundbedarf ist keine Rente, er deckt eben den GRUNDBEDARF. Auch Bemühungen der SVP die Leistung nach "Beitragsjahren" (Steuerzahlungen) zu regulieren, halte ich für falsch. An der Deckung des Grundbedarfes sollte man nicht rütteln, er deckt schlicht und einfach den Grundbedarf von in Not geratenen Menschen. 

 

Die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) werden vom Vorstand oder der Mitgliederversammlung gefällt. Im Vorstand sind alle Vorstehenden der kantonalen Sozialämter, Vertreter von Städten, Gemeinden und Regionen, sowie der privaten Sozialhilfe vertreten. Die Richtlinien welche durch die kantonale Gesetzgebungen umgesetzt werden, garantieren, dass Sozialhilfeempfänger nicht unter dem "Kantönligeist" oder der Willkür von kommunalen Sozialarbeiter*innen zu leiden haben. Der von der SVP geforderte Spielraum der Gemeinden ist bereits gegeben, da mit der Integrationszulage oder weiteren Zuwendungen Möglichkeiten vorhanden sind. 

 

Die SKOS auf Kantons- und Gemeindeebene zu unterwandern, wäre ein gefährliches Rütteln an etwas, was über 100 Jahre mit Erfolg Bestand hat. 

 

Über Reformen der Sozialhilfe nachzudenken, begrüsse ich selbstverständlich. Aber kurzfristige Einsparungen halte ich für die falsche Entscheidung. Vielmehr sollte massiv mehr in die Sozialhilfe investiert werden. Nicht in Direktzahlungen an die Sozialhilfeempfänger*innen, sondern in die Betreuung dieser. Eine Studie der Stadt Winterthur hat ergeben, dass wenn Sozialarbeiter*innen anstatt für 145 nur noch für 75 Dossiers von Sozialhilfebezüger*innen zuständig sind, pro Fall Nettokosten von 1450 Franken gespart werden können. Insgesamt ein Sparpotential von 4,2 Millionen Franken. Diese Einsparungen könnten für zusätzliche Investitionen in die Bildung der Betroffenen verwendet werden. Denn nicht die Kürzung des Grundbedarfes und Sanktionen führen zum Ziel, sondern drastische Investitionen in die Bildung und Integration. Der kurzfristige Spargedanke kommt uns langfristig teuer zu stehen. Mit einer Kürzung des Grundbedarfes wird eine Integration in die Gesellschaft verhindert, der Zugang zum Arbeitsmarkt wird zusätzlich erschwert. 

 

Es wäre schön, wenn auch die SVP im Wahljahr aktiv zu einer Verbesserung der Situation beisteuern würde und nicht konsequent die Schwächung des Sozialwesens fordern würde!

 

Als Piratenpolitiker stehe ich der Überwachung und Observation von Sozialhilfebezüger*innen kritisch gegenüber. Für die Observation von Sozialhilfebezüger*innen wie sie die Stadt Zürich beabsichtigte, besteht keine ausreichende Rechtsgrundlage. Der Bezirksrat hat eine entsprechende Verordnung aufgehoben. Der derzeitig in der Vernehmlassung stehende Entwurf des neuen Sozialhilfegesetzes schlägt Regelungen für die Observation bei der Bekämpfung von unrechtmässigem Sozialhilfebezug vor. Bildaufnahmen sollen zulässig sein, der Einsatz von Mitteln zur technischen Ortung hingegen nicht. Man darf gespannt darauf sein, wie das neue Sozialhilfegesetz und die entsprechenden Verordnungen das dann umsetzen.