Ausgangslage
Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO veröffentlichte einen Bericht über ältere Arbeitslose (50+). Der Bericht umfasst 22 Seiten und ich erlaube mir diesen zusammenzufassen und am Schluss in ungekürzter Länge zu veröffentlichen. Der umfassende Bericht, stellt die Thematik meiner Ansicht nach sehr übersichtlich dar.
In den letzten Jahrzehnten hat sich zum einen die Lebenserwartung wie auch die Anzahl gesunder Lebensjahre erhöht. Zum anderen führten verlängerte Ausbildungszeiten und eine Zunahme von Frühpensionierungen zu einer Verkürzung der durchschnittlichen Lebensarbeitszeit. In den nächsten Jahrzehnten ist zusätzlich eine markante demografische Alterung der Bevölkerung zu erwarten. Das Verhältnis Erwerbsbevölkerung und Rentenbevölkerung wird sich zugunsten letzterer verschieben, wodurch auch das Altersvorsorgesystem zunehmend beansprucht wird.
Für die Arbeitsmarktentwicklung ist in diesem Zusammenhang die Tatsache zentral, dass sich der Anteil der über 50-jährigen Arbeitskräfte im Verhältnis zu den Jüngeren stetig erhöht. Diese Entwicklung rückt die Stellung älterer Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt stärker in den Mittelpunkt. Der wirtschaftliche Strukturwandel wird sich künftig weniger über einen Generationenwechsel, also durch den Eintritt junger Erwachsener ins Berufsleben, vollziehen können. Vielmehr werden vermehrt Erwerbstätige mittleren und höheren Alters sich an neue strukturelle Anforderungen anpassen müssen. Dementsprechend wird der Bedarf an lebenslangem Lernen und folglich die Nachfrage nach Möglichkeiten der Weiterbildung auch in späten Phasen des Erwerbslebens zunehmen. Nicht zu vernachlässigen ist ebenso der zunehmende Bedarf an flexiblen Arbeitsplatzbedingungen (z.B. Telearbeit, Job-Sharing, flexible Arbeitszeit, Bürogestaltung, usw.).
Neben der demografischen Entwicklung ist die zweite Lebenshälfte von weiteren Wandlungsprozessen betroffen. Die erste Nachkriegsgeneration (Babyboom-Generation) ist die erste welche erfolgreich gelernt hat, bis ins spätere Erwachsenenalter "jugendlich" zu bleiben. Demografisch beobachtet man zwar einen Alterungsprozess, soziokulturell hat sich die zweite Lebenshälfte jedoch klar "verjüngt". Daraus ergibt sich eine tendenziell zunehmende Dynamik von späten Karriere- und Lebensformen (z.B. Zweitstudium mit 40, Berufswechsel mit 50, Auswanderung mit 60), welche auch auf dem Arbeitsmarkt zum Ausdruck kommt.
Vor diesen Hintergründen ist eine verbesserte Integration und Förderung der über 50-jährigen Arbeitskräfte eine entscheidende Aufgabe. Eine optimale Erwerbsintegration dieser Gruppe verringert einerseits den Druck auf das System der sozialen Absicherung. Andererseits kann durch eine verstärkte Mobilisierung und Kompetenzerhaltung ältere Arbeitskräfte der negative Effekt der schrumpfenden Zahl junger Arbeitskräfte reduziert werden. Insbesondere angesichts eines drohenden Fachkräftemangels, wäre eine stärkere Nutzung des vorhandenen Potenzials bei Älteren angezeigt. Schätzungen aus dem Jahr 2009 ergaben ein Arbeitskräftepotenzial von Erwerbslosen sowie nicht- und teilzeiterwerbstätigen Personen im Alter von 55 - 64 Jahren von 420 000 Vollzeitarbeitskräften. Könnte dieses theoretische Potential zu 20 Prozent genutzt werden, würde der Schweizer Wirtschaft zusätzlich rund 84 000 Vollzeitarbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Situation der älteren Arbeitnehmenden am Schweizer Arbeitsmarkt
In der Schweiz sind ältere Arbeitnehmende grundsätzlich gut in den Arbeitsmarkt integriert und befinden sich häufiger in relativ stabilen Arbeitsverhältnissen. Die Erwerbsquote der älteren Personen (50-64 Jahre) lag 2017 bei 80.7 Prozent. Die Arbeitsmarktbeteiligung ist somit sehr hoch und zählt zu den höchsten im internationalen Vergleich. Verliert eine Person über 50 Jahre jedoch ihre Arbeitsstelle, fällt es ihr vergleichsweise schwer eine neue Anstellung zu finden. Die Stellensuche der über 50-Jährigen dauert ca. 1.5 Mal länger als die gesamtschweizerische Durchschnittsdauer und mehr als doppelt so lang wie diejenige der 15- bis 24-jährigen Stellensuchenden. Dementsprechend haben über 50-jährige eine höhere Langzeitarbeitslosenquote als die anderen Altersgruppen. Der Anteil Langzeitarbeitsloser innerhalb der Gruppe der Älteren (50+) Arbeitslosen liegt bei 27.2 Prozent, bei den 25- bis 49-Jährigen sind es dagegen nur 14.3 Prozent; die Gruppe der älteren Arbeitslosen ist damit deutlich überproportional von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen.
Gründe für die Arbeitslosigkeit
Bei konjunkturellen Schwankungen reagiert die Arbeitslosenquote der Älteren weniger empfindlich als jene der Jüngeren. Bei Wirtschaftseinbrüchen steigt ihre Arbeitslosenquote weniger stark an, sie verringert sich jedoch im Aufschwung wiederum ebenfalls langsamer als bei jüngeren Alterskategorien. Der Grund liegt darin, dass ältere Arbeitnehmende sich seltener in befristeten Arbeitsverhältnissen befinden als jüngere. Die Gefahr, bei einem Stellenabbau freigestellt zu werden, ist entsprechend geringer. Wobei auch Stellenabbaumassnahmen durch vorzeitige Pensionierungen abgefedert werden.
Oftmals scheinen ältere Arbeitssuchende Opfer von Vorurteilen seitens der Rekrutierenden bezüglich Gesundheit, Flexibilität, Produktivität, Lernfähigkeit oder Motivation zu werden. Es geht dabei vergessen, dass finanzielle, soziale und gesundheitliche Probleme sowie persönliche Konflikte meist erst aufgrund einer langanhaltenden Arbeitslosigkeit entstehen.
Die Altersgutschriften belaufen sich bei 25- bis 34-jährigen auf 7 Prozent des Lohnes, ab 45 Jahren jedoch 15 Prozent des Lohnes und ab 55 Jahren 18 Prozent des Lohnes. Da die Beiträge an die 2. Säule i.d.R. zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen werden, fallen die Lohnkosten älterer Personen höher aus als bei Jüngeren mit dem gleichen Lohn. Diese Tatsache verleitet zur Annahme, dass dadurch die Beschäftigungschancen älterer Stellensuchende sinken. Es konnte jedoch bislang kein empirischer Nachweis für diese Annahme erbracht werden.
Ein Grund, welcher ältere Arbeitssuchende benachteiligt gegenüber jüngeren sind Bildungs- und Weiterbildungsdefizite. Die Ausbildung der über 50-jährigen liegt häufig schon mehrere Jahre zurück. Selbst wenn die Betroffenen lange bei der gleichen Firma angestellt waren und sich durch Praxiserfahrung und Weiterbildung zusätzliche Fähigkeiten angeeignet haben, sind diese meist sehr firmenspezifisch. An einer neuen Arbeitsstelle ist dieses Wissen nicht immer relevant. Der rasante technologische Umbruch der letzten Dekaden hat betreffend Ausbildung und Anwenderkenntnissen die Ausgangslage am Arbeitsmarkt für ältere Arbeitslose zusätzlich erschwert.
Der Aufbau des firmenspezifischen Wissens geht ferner mit einer zunehmenden Berufsidentifikation einher, wodurch die berufliche Mobilitätsbereitschaft gehemmt wird. Ebenfalls verringert sich vielfach die örtliche Mobilitätsbereitschaft mit zunehmendem Alter. Je nach familiärer Situation, sozialen Netzwerken und Grundbesitz sind Ältere stark an ihrem Wohnort verwurzelt.
Ein weiteres Hindernis für ältere Stellensuchenden können auch zu hohe Lohnvorstellungen sein.
Massnahmen der Arbeitslosenversicherung (ALV)
- Einarbeitungszuschüsse (EAZ)
- Pendler- und Wochenaufenthaltsbeiträge (PEWO)
- Programme zur vorübergehenden Beschäftigung (PVB)
- Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit (FsE)
- Kurse
Rechtliche Grundlagen
Arbeitslose Personen über 50 Jahren sind nicht die Zielgruppe einer spezifischen Integrationsstrategie. Diese Alterskategorie ist jedoch einem hohen Langzeitarbeitslosigkeitsrisiko ausgesetzt, daher wurde für sie ein spezielles Entschädigungs- /Taggeldsystem gesetzlich verankert. Über 55-Jährige erhalten bei einer Beitragszeit von mindestens 22 Monaten Anspruch auf maximal 520 Taggelder. Unter bestimmten Bedingungen erhalten sie sogar Anspruch auf zusätzliche Taggelder, die bis zum ordentlichen AHV-Rentenbezug fortbestehen können.
Versicherte, die älter als 50 Jahre sind, können auch nach einer Aussteuerung für eine gewisse Zeit an Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen teilnehmen.
Im Übrigen gelten für ältere Personen die gleichen gesetzlichen Grundlagen aus dem Bundesgesetz und der Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung (AVIG/AVIV) wie bei den anderen Altersklassen.
Frequently Asked Questions (FAQ)
1. Welche Massnahmen sind zur Eindämmung der Arbeitslosigkeit respektive Sozialhilfeabhängigkeit in den einzelnen Kantonen umgesetzt oder geplant für die Altersgruppe 50+?
2. Sind neue Massnahmen für über 50-jährige Arbeitslose vorgesehen? Sollte angesichts der demografischen Entwicklung und ihrer Auswirkung auf den Arbeitsmarkt eine Beschäftigungsoffensive für Arbeitslose über 50 Jahren ergriffen werden?
3. Mit welchen Anreizen können die Arbeitgeber motiviert werden, ihre offenen Stellen mit älteren Arbeitnehmenden zu besetzen? Wie kann die Privatwirtschaft in die Pflicht genommen werden?
4. Wäre es nicht sinnvoll einen Anreiz für die Unternehmen zu schaffen, in dem die Beiträge der beruflichen Vorsorge (2. Säule) für Personen über 50 Jahre reduziert werden?
5. Wieso gibt es keinen besseren Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmende?
6. Wie ist die Erhöhung des Rentenalters mit den Schwierigkeiten der 50+ bei der Stellensuche zu vereinbaren?
7. Mit welchen Massnahmen wird dem Risiko, im fortgeschrittenen Alter, über 12 Monate beim RAV angemeldet zu sein, entgegengewirkt?
8. Was unternimmt die Bundesverwaltung als einer der grössten öffentlichen Arbeitgeber?
1. Welche Massnahmen sind zur Eindämmung der Arbeitslosigkeit respektive Sozialhilfeabhängigkeit in den einzelnen Kantonen umgesetzt oder geplant für die Altersgruppe 50+? Die ALV unterstützt Ältere bei ihrer Stellensuche und setzt bei Bedarf gezielt arbeitsmarktliche Massnahmen ein. Ältere Arbeitslose, die sich bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung melden, können insbesondere mit Einarbeitungszuschüssen, Pendler- und Wochenaufenthaltsbeiträgen oder individuellen Kursen sowie Programmen zur vorübergehenden Beschäftigung gefördert werden. Die Gesetzgebung der ALV sieht für über 55-jährige Versicherte im Vergleich zu jüngeren eine längere Bezugsdauer von Arbeitslosenentschädigung vor. Über 50-Jährige können zudem unabhängig von ihrem Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung bis ans Ende der Rahmenfrist an Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen teilnehmen. Der Gesetzgeber hat insbesondere Einarbeitungszuschüsse (EAZ) für ältere Arbeitslose stark gefördert und Anreize zu deren Nutzung geschaffen. Der Anspruch auf EAZ für Versicherte über 50 Jahre wurde generell auf 12 Monate ausgedehnt und der mitfinanzierte Lohnanteil von durchschnittlich 40 Prozent auf 50 Prozent erhöht. Für die Umsetzung einer aktivierenden Sozialhilfe sind die Kantone und Gemeinden zuständig. Der Bund unterstützt die interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ) zwischen ALV und Sozialhilfe. Eine Bestandsaufnahme des Forschungsbüros Interface von 2013 zeigt, dass bereits solche Projekte bestehen: ZH (Integrationsberatung der RAV), Stadt Zürich (Coaching Angebot für Ausgesteuerte), LU (Zusammenarbeit zwischen den Sozialämtern und den RAV), FR (Plattform zwischen den regionalen Sozialdiensten und den RAV, Plattformen SSR-ORP), AR (Zusammenarbeit zwischen RAV und Sozialhilfe). Zusätzlich wurde im Herbst 2014 ein OECD-Länderbericht Alterung und Beschäftigungspolitik, Schweiz ‒ Bessere Arbeit im Alter? für die Schweiz fertiggestellt und publiziert. Im Mai 2016 wurde die Website www.fachkraefte-schweiz.ch lanciert und sammelt zahlreiche kantonale Initiativen unter dem Schwerpunkt 50+. Die im Rahmen der dritten Nationalen Konferenz ältere Arbeitnehmende (2016) erschienene Broschüre zum Thema zeigt durch illustrative Beispiele gute Praktiken von Unternehmen und Kantonen auf (online unter www.fachkraefte-schweiz.ch abrufbar).
2. Sind neue Massnahmen für über 50-jährige Arbeitslose vorgesehen? Sollte angesichts der demografischen Entwicklung und ihrer Auswirkung auf den Arbeitsmarkt eine Beschäftigungsoffensive für Arbeitslose über 50 Jahren ergriffen werden? Das Alter allein ist eine ungeeignete Merkmalsausprägung hinsichtlich der Arbeitsmarktfähigkeit, denn die Problemlagen sind bei älteren Arbeitslosen in der Regel sehr heterogen. Daher ist es für die Integration zielführender, Massnahmen anzuwenden, welche auf die jeweilige Kombination verschiedener Merkmale oder individueller Problemlagen eingehen. Dies ist bereits heute in den meisten Kantonen die übliche Vorgehensweise. Die im Rahmen der Fachkräfteinitiative (FKI) laufenden und geplanten Massnahmen decken sich mit der vorgeschlagenen Offensive. Ein wichtiges Teilziel der FKI ist die Erwerbstätigkeit von älteren Arbeitnehmenden zu fördern. Bund, Kantone und Sozialpartner arbeiten im Rahmen der 2017 zum vierten Mal stattgefundenen Nationalen Konferenz ältere Arbeitnehmende gemeinsam diesem Ziel entgegen.
3. Mit welchen Anreizen können die Arbeitgeber motiviert werden, ihre offenen Stellen mit älteren Arbeitnehmenden zu besetzen? Wie kann die Privatwirtschaft in die Pflicht genommen werden? Bevor Anreize gesetzt werden können, müssen die Unternehmen sowie die gesamte Bevölkerung in diesen Belangen sensibilisiert werden. Die Konsequenzen der demografischen Alterung sind noch nicht allen ins Bewusstsein gedrungen. Die Sensibilisierung diesbezüglich ist auch integraler Bestandteil der FKI, in deren Begleitgruppe die Sozialpartner inkl. Gewerbe- und Arbeitgeberverband vertreten sind. Bund, Kantone und Sozialpartner prüfen in ihrem Kompetenzbereich, wie sie die Unternehmen zum Thema Förderung der Erwerbsbeteiligung älterer Personen sensibilisieren können und wie der Austausch von guten Praktiken gefördert werden kann. Insofern werden die Sozialpartner dazu angehalten, ihre Verbände und deren Personalpolitik entsprechend daran auszurichten. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass ein Aktivieren der Unternehmen aus eigener Überzeugung nachhaltiger wirkt, als ein staatlicher Zwang zur Einstellung gewisser Personengruppen. Der Arbeitgeberverband hat beispielsweise im Rahmen der FKI bereits das Projekt «Zukunft Arbeitsmarkt Schweiz» lanciert.
4. Wäre es nicht sinnvoll einen Anreiz für die Unternehmen zu schaffen, in dem die Beiträge der beruflichen Vorsorge (2. Säule) für Personen über 50 Jahre reduziert werden? Die Ursachen für die Lage älterer Stellensuchenden können nicht pauschal auf die altersabhängigen Beiträge der beruflichen Altersvorsorge (2. Säule) zurückgeführt werden. Die Ursachen sind vielmehr auf das Zusammentreffen verschiedener Umstände zurückzuführen. Darunter der rasante technologische Umbruch der letzten Dekaden, der strukturelle Wandel, die Internationalisierung der Arbeitsteilung, individuelle Merkmale und nicht zu vernachlässigen, die demografische Alterung. Das Argument, dass die altersabhängige Progression bei den Beiträgen der 2. Säule Fehlanreize verursachen, wurde zudem bereits mehrmals im Parlament breit diskutiert und abgehandelt, zuletzt im Rahmen der Reform der Altersvorsorge 2020, welche das Stimmvolk abgelehnt hat. Zur Beantwortung früherer parlamentarischer Vorstösse zu diesem Streitpunkt wurde ein Bericht verfasst, welcher die Gründe für die Beibehaltung der Staffelung verdeutlicht.24 Die Ergebnisse des erwähnten Berichts zeigen, dass die erarbeiteten Alternativmodelle zur Staffelung der Altersgutschriften mittelfristig keine substanzielle Besserstellung älterer Arbeitskräfte auf dem Arbeitsmarkt bewirken.
5. Wieso gibt es keinen besseren Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmende? Das Risiko, bei einem Stellenabbau freigestellt zu werden, ist für ältere Arbeitnehmende gegenüber jüngeren nicht erhöht. In diesem Sinne wäre eine gesetzlich verankerte Andersbehandlung älterer Arbeitnehmenden gegenüber den übrigen Altersgruppen ungerechtfertigt. Die Kündigungsschutzbestimmungen bieten bereits für bestehende Arbeitsverhältnisse. Gemeinsame Schlusserklärung und weitere Dokumente auf www.fachkraefte-schweiz.ch > 50+ > Beispiele > Nationale Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmende gewissen Schutz. Die Rechtsprechung anerkennt die Pflicht, wonach die Persönlichkeit älterer Arbeitnehmender zu schützen ist (BGE 132 II1115, Urteil 4A_558/2012 vom 18. Februar 2013). Eine Kündigung wäre folglich missbräuchlich, wenn der Arbeitgeber die besondere Situation dieser Arbeitnehmenden nicht berücksichtigt. Ein verstärkter Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmende würde sich mit grosser Wahrscheinlichkeit kontraproduktiv auf deren Arbeitsmarktchancen auswirken, zumal falsche Anreize gesetzt werden. So bestünde das Risiko, dass Arbeitnehmenden kurz vor Erreichung eines gesetzlich festgelegten Kündigungsschutzalters bewusst entlassen werden, damit die unternehmerische Handlungsfreiheit erhalten bleibt. Aus demselben Grund hätten Stellensuchende, die kurz vor diesem Alter stehen oder es schon überschritten haben, zusätzliche Mühe eine Stelle zu finden. Daher erachtet es der Bundesrat nicht als sinnvoll, Kündigungsschutzbestimmungen für ältere Arbeitnehmende zu verschärfen.
6. Wie ist die Erhöhung des Rentenalters mit den Schwierigkeiten der 50+ bei der Stellensuche zu vereinbaren? Die Erhaltung oder Verbesserung von Arbeitsmöglichkeiten für ältere Personen ist das erklärte Ziel des Bundesrates. Aus diesen Gründen spricht er sich gegen eine Erhöhung des Rentenalters über 65 Jahre hinaus aus. Verschiedene Massnahmen zur Flexibilisierung des Altersrücktritts sollen helfen, dass der Übertritt vom Berufsleben in die Pensionierung flexibel gestaltet werden kann. Es wird Aufgabe aller Akteure (Staat, Sozialpartner) sein, den Arbeitsmarkt mittelfristig noch aufnahmefähiger für ältere Personen zu machen.
7. Mit welchen Massnahmen wird dem Risiko, im fortgeschrittenen Alter, über 12 Monate beim RAV angemeldet zu sein, entgegengewirkt? Die Arbeitslosenversicherung ALV ist sich der Problematik des hohen Risikos zur Langzeitarbeitslosigkeit für über 50-jährige Arbeitslose bewusst und handelt entsprechend. Sie unterstützt stellensuchende Personen mit Beratung und Stellenvermittlung. Die kantonalen Arbeitsmarktbehörden richten ihre Beratungs- und Vermittlungsstrategien auf die relevanten Zielgruppen aus. Ältere Arbeitslose gehören zur Gruppe mit einem hohen Langzeitarbeitslosigkeitsrisiko, für welche die meisten Kantone spezifische Eingliederungsstrategien verfolgen. Die Personalberatenden in den RAV setzen bei Bedarf gezielt arbeitsmarktliche Massnahmen ein. Die Vollzugsstellen der ALV werden darüber hinaus seit dem Jahr 2000 über Wirkungsindikatoren mit einem Benchmark gesteuert. Damit werden Ziele gesetzt für eine rasche und dauerhafte Wiedereingliederung. Die Vollzugsstellen haben dadurch einen starken Anreiz, ihre Instrumente für die Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit einzusetzen, da diese Strategie die Wirkung eines Kantons stark verbessern kann.
8. Was unternimmt die Bundesverwaltung als einer der grössten öffentlichen Arbeitgeber? Die Herausforderungen der demografischen Entwicklung wurden bereits früh erkannt. Der Bundesrat verabschiedete bereits am 10. Dezember 2010 im Rahmen der Personalstrategie Bundesverwaltung das Konzept «Generationenmanagement in der Bundesverwaltung». Per 2016 wurden daraus abgeleitet verschiedene Massnahmen umgesetzt (z.B. Personalstrukturanalyse, Austrittsmonitoring), mit denen Rahmenbedingungen für eine Weiterbeschäftigung von Mitarbeitenden über das ordentliche Pensionsalter hinaus geschaffen wurden. Darüber hinaus räumt die Bundesverwaltung seit dem 1. Juli 2015 den beim RAV gemeldeten Stellensuchenden einen prioritären Zugang zu den ausgeschriebenen Stellen ein. Die Bundesverwaltung meldet alle von der Ausschreibepflicht betroffenen offenen Stellen mit einem Vorlauf von mindestens einer Woche vor der öffentlichen Ausschreibung den RAV. Dadurch sollen vermehrt inländische Arbeitskräfte eingestellt und die Wiedereingliederung von arbeitslosen Personen aller Altersgruppen in den Arbeitsmarkt gefördert werden. Es wird festgestellt, dass die Ausschreibung der Stellen zu mehr Transparenz auf dem Arbeitsmarkt führt. Dies ermöglicht den RAV die Erwerbslosen über die offenen Stellen zu informieren, was insbesondere den älteren Arbeitslosen den Wiedereinstieg erleichtert.
Links
Der ganze Report und Zusatzinformationen:
arbeit.swiss
https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/home/menue/stellensuchende/fuer-die-stellensuche/50-plus.html
SECO
Fachkräfte Schweiz – 50plus
https://www.fachkraefte-schweiz.ch/de/50plus/
ALV | Die Voraussetzungen und Leistungen https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/informationen-fuer/kmu.html
AVIG
http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19820159/index.html