Die Stimmbürger*innen des Kantons Bern entscheiden am 19. Mai über Änderungen des Sozialhilfegesetzes. Einerseits über Änderungsvorschläge des Grossen Rates und zum anderen über den Volksvorschlag "Für eine wirksame Sozialhilfe".
Um was geht es?
Der Grosse Rat will folgende Änderungen im kantonalen Sozialhilfegesetz:
- Reduktion um max. 8% des Grundbedarfes für alle Sozialhilfebeziehenden
- Reduktion um max. 15% für 18-25-Jährige und für vorläufig Aufgenommene
- Reduktion um max. 30%, für 18-25-Jährige und für vorläufig Aufgenommene die mangelnde Integrations- oder Arbeitsbemühungen aufweisen
- Reduktion um max. 30% für alle Personen mit mangelnden Sprachkenntnissen
Der Volksvorschlag "Für eine wirksame Sozialhilfe" fordert:
- Im Kanton Bern soll die Sozialhilfe entsprechend den SKOS-Richtlinien ausgerichtet werden.
- Integrationszulage und Erwerbsfreibetrag soll den SKOS-Richtlinien entsprechen
- Nach dem Erreichen des 55. Altersjahrs sollen arbeitslose Bürgerinnen und Bürger Sozialhilfe nach den Ansätzen der Ergänzungsleistung zur AHV- und IV-Rente erhalten. Voraussetzung ist, dass sie keine Arbeitslosenentschädigung mehr erhalten, mindestens 20 Jahre Arbeitslosenversicherungsbeiträge entrichtet haben und seit mindestens zwei Jahren Wohnsitz im Kanton Bern hatten und bereit sind, eine zumutbare neue Stelle anzutreten.
- Eine gezielte Weiterbildung für die Integration in den Arbeitsmarkt soll gefördert werden. Der Kanton soll verpflichtet werden, bedarfsgerechte Angebote zur Förderung von Grundkompetenzen und zur beruflichen Qualifizierung bereitzustellen.
Meiner Ansicht nach sind die SKOS-Richtlinien schweizweit einzuhalten und Sparmassnahmen auf dem Buckel der Bedürftigen sind abzulehnen. Die "SVP-Sozialkommission" um Ulrich Schlüer versucht in allen Kantonen den Grundbedarf zu kürzen. Im Kanton Basel-Land ist es gelungen, in den anderen Kantonen glücklicherweise bisher immer gescheitert. Der Volksvorschlag nimmt die Forderung der SKOS auf, 55 Jährige nicht mehr auszusteuern, sondern Alternativen zu schaffen. Das könnte bei einer Annahme zu einem Konzept für die ganze Schweiz werden.
Der Grosse Rat erhofft mit den Einsparungen den Anreiz zu erhöhen, sich im ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Die Ergebnisse der Änderung im Kanton Zürich für vorläufig Aufgenommene mit dem Wechsel von der Sozialhilfe zur Asylfürsorge und einer Reduktion des Grundbedarfes um 30 Prozent haben gezeigt, dass dem nicht so ist. Das Gegenteil ist der Fall! https://www.danielcpeter.ch/2019/04/20/kinderarmut-im-kanton-z%C3%BCrich/.
Die SVP meint in ihrem Parteiprogramm, dass Sozialhilfe keine Hängematte sein darf und will rigoros den Sparstift ansetzen. Sozialhilfe ist keine Hängematte und der Spargedanke ist klar der falsche Ansatz. Der Volksvorschlag würde mit der Forderung nach Förderung der Weiterbildung und Erlangung von Grundkompetenzen zur beruflichen Qualifizierung langfristig Einsparungen bringen.
"Die Würde des Menschen ist zu achten und zu schützen." "Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind". Das ist aus keinem Wahlprogramm, sondern steht in unserer Verfassung.
https://www.danielcpeter.ch/2019/01/25/recht-auf-hilfe-in-notlagen/
Die Piratenpartei Schweiz fordert:
- Existenzsicherung und Sicherstellung von Partizipationschancen am sozialen Leben
- Schweizweite Harmonisierung der Spielregeln und Gesamtsicht wahren
- Qualitätssicherung: Professionalisierung Sozialhilfe
Liebe Bernerinnen und Berner, mit einem JA zum Volksvorschlag setzt Ihr schweizweit ein wichtiges Zeichen!
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