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Rekurs gegen Sozialamt Dübendorf gewonnen!

Als Reaktion auf meine Anzeige gegen die Leiterin Sozialhilfe der Stadt Dübendorf haben sich Dutzende Betroffene bei mir gemeldet und haben mir Akteneinsicht gewährt. In ein paar wenigen Fällen habe ich zusätzlich bei der Stadt Dübendorf Akteneinsicht verlangt. In einem dieser Fälle hat die zuständige Sozialarbeiterin den Betroffenen derart eingeschüchtert, dass er seine Zustimmung zur Akteneinsicht zurückzog. In einem Fall hat der zuständige Sozialarbeiter gleich nach der Einreichung des Akteneinsichtsgesuches eingestanden, dass er von dem Klienten 3'388.10 Franken zu viel an ausbezahlter Sozialhilfe zurückgefordert hatte und hat es ihm auf meine Intervention hin zurückerstattet. 

 

Frau Stadträtin Jacqueline Hofer hat die Revisorenstelle damit beauftragt, eine Untersuchung vorzunehmen. Eine auf Revision spezialisierte Firma, mit Wirtschaftsexpertinnen und - experten und nicht Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern scheint mir doch unqualifiziert zu sein, einen derartigen Bericht zu verfassen. 

 

Einer der vom Tagesanzeiger in dem Artikel "Wegen Schikaniererei: Betroffene verzichten auf Sozialhilfe" erwähnten Betroffenen hat sich mit der Bitte um Unterstützung bei mir gemeldet. Mein Gesuch um Akteneinsicht wurde abgelehnt. Ich habe dagegen beim Bezirksrat Uster Rekurs eingelegt. Dieser wurde gutgeheissen. Ich erlaube mir hier Auszüge vom Beschluss vom 20. September 2019 des Bezirksrates  zu veröffentlichen. 

 

Mit Schreiben vom 7. März 2019 reichte Daniel Peter bei der Sozialbehörde Dübendorf die Gesuche um Akteneinsicht samt den entsprechenden Vollmachten von XY und XY ein und beantragte,. es seien ihm die Kopien der Akten der beiden Gesuchsteller zuzustellen. 

 

Mit Beschluss vom 16. April 2019 lehnte die Sozialbehörde Dübendorf das Gesuch um Akteneinsicht mangels eines schutzwürdigen Interesses ab. 

 

Mit Eingabe vom 28. April 2019 erhob Daniel Peter gegen diesen Entscheid Rekurs beim Bezirksrat Uster und beantragte, die Abweisung des Gesuchs um Akteneinsicht sei aufzuheben und die Sozialbehörde der Stadt Dübendorf sei anzuweisen, eine Kopie der Akten (auch Handakten) der Vertretung der Gesuchstellenden zuzustellen. 

 

Die Rekursgegnerin (Jacqueline Hofer)  hält an ihrem Beschluss vom 16. April 2019 fest, die beiden Gesuchsteller seien ab dem 1. April 2016 vom Sozialamt Dübendorf mit wirtschaftlicher Hilfe unterstützt worden. XY sei per 31.  März 2017 von der Sozialhilfe abgelöst worden, XY per 31. Oktober 2017. Beide Einstellungsentscheide seien in Rechtskraft erwachsen. 

 

Der Vertreter der Rekurrenten (Daniel Peter) bringt vor, wohl sei es zutreffend dass die Entscheide betreffend Einstellung der wirtschaftlichen Hilfe in Rechtskraft erwachsen seien. Seine Klienten seien jedoch zur Abmeldung von der Sozialhilfe gezwungen worden, dies als Folge von Schikanen und "Behördenterror". Die finanzielle Situation seiner Klienten sei durch diesen Entscheid schwierig geworden, weshalb sie sich an ihn, Daniel Peter, gewendet hätten, damit er als unabhängige Stelle die Aktenlage für sie prüfen könne. Zwar hätten seine Klienten die Behördenentscheide und Schreiben jeweils per Post erhalten, es gehe auch darum zu sehen, was sonst noch in den Akten festgehalten worden sei. In der Vergangenheit sei die Abteilung Sozialhilfe und insbesondere deren Leiterin mehrmals in der öffentlichen Kritik gestanden. Medial sei bekannt, dass in einigen Fällen Betroffene wegen Schikanierens durch die Mitarbeiter der Sozialbehörde auf Sozialhilfe verzichtet hätten. Nach diversen Gesprächen mit seinen Klienten habe er den Eindruck erhalten, dass dies auch in deren Fall so gewesen sein könnte. 

 

In der Vernehmlassung vom 17. Juni 2019 legt die Rekursgegnerin (Jacqueline Hofer) dar, mit seinem unbegründeten Gesuch vom 7.  März 2019, dem ausdrücklichen Verzicht auf eine Gesuchsbegründung im Schreiben vom 22. März 2019 sowie aufgrund seiner Erklärung gegenüber den Medien, er , der Vertreter der Rekurrenten, habe gegen die Stellenleiterin Anzeige wegen Amtsmissbrauchs erhoben, könne davon ausgegangen werden, dass der Vertreter keine schützenswerten Ziele für die Rekurrenten verfolge. Bezwecke das Einsichtsgesuch lediglich die Verunglimpfung einer Behörde oder einzelner Personen oder solle die Datenbekanntgabe lediglich zu politischen Zwecken genutzt werden, sei darin kein schützenswertes Interesse zu erkennen, weshalb das Gesuch abgewiesen worden sei. 

 

In der abschliessenden Stellungnahme vom 22. Juni 2019 führte der Vertreter der Rekurrenten (Daniel Peter) aus, für das Akteneinsichtsgesuch sei es nicht relevant, dass seine Äusserungen und politischen Beweggründe der Rekursgegnerin (Jacqueline Hofer) missfallen würden. Dank seiner Intervention sei es in einem Fall zu einer Rückzahlung an einen ehemaligen Sozialhilfebezüger gekommen. Dass das vorliegende Gesuch um Akteneinsicht politisch motiviert sei, könne so nicht behauptet werden, seine Klienten hätten jedenfalls Anspruch auf Akteneinsicht und sie hätte sich bewusst an ihn gewendet, weil sie Hilfe in der Sache erwarteten. 

 

Eine gesetzliche Bestimmung welche die Einsicht verunmöglicht, ist vorliegend nicht gegeben. Zu prüfen ist daher, ob den Rekurrenten die Einsicht in die Unterlagen aufgrund von entgegenstehenden überwiegenden öffentliche oder privaten Interessen zu Recht verweigert wurde. 

 

Der Bezirksrat beschliesst:

 

Der Rekurs wird gutgeheissen und der Beschluss der Stadt Dübendorf vom 16. April 2019 wird aufgehoben. 

 

Die Stadt Dübendorf wird angewiesen, den Rekurrenten Einsicht in die sie betreffenden Akten bei der Sozialbehörde Dübendorf zu gewähren. 

 

Die Verfahrenskosten werden der Rekursgegnerin (Jacqueline Hofer) auferlegt. 

 

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen sei dessen Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich,  Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. 

 

Ich habe mir erlaubt in den Ausführungen des Bezirksrates jeweils Daniel Peter oder Jacqueline Hofer in Klammern zu erwähnen um es der Leserin und dem Leser zu erleichtern. 

 

Frau Stadträtin Jacqueline Hofer, Nationalratskandidatin der SVP warf mir billige politische Hetze vor. Sie selber versuchte aber, billige politische braune Hetze zu betreiben und ist damit kläglich gescheitert. Es ist zu vermuten, dass hinter der ganzen Geschichte der rechtsextreme Alt-Nationalrat Ulrich Schlüer steht, welcher glücklicherweise vom Volk abgewählt wurde. Auch die GLP macht in dieser Geschichte keine gute Falle, Stadtrat Martin Bäumle steht wohl hinter der Position der rechtskonservativen Jacqueline Hofer und ihrer menschenverachtenden Politik. 

 

Ob ich nun am 20. Oktober als Nationalrat gewählt werde oder nicht, ich werde an den Dübendorfer Fällen dran bleiben! Yes we care, für eine sozialere Schweiz.